
Die Regelungen für den Umgang bei Unterricht mit starker Hitze sind in hessischen Schulen nicht einheitlich geregelt. Allgemein gilt:

Forderung nach konkreter Ausdrucksweise
Als Betroffene machen wir die Erfahrung, dass Schulleitung hier willkürlich anstatt verlässlich Maßnahmen treffen. Wir schließen uns daher den Forderungen des Landesjugendkongress (HOP! 2024) an, die da Lauten fordern daher:
… eine Konkretisierung der Ausdrucksweise der Hitzefreiregelung an den hessischen Schulen, die aus dem Hitzefreierlass von 2021 eine festgelegte Regelung macht und es dadurch kein Spektrum möglicher Maßnahmen mehr gibt.“
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